Ab dem 01.10.2022 gilt FFP2-Maskenpflicht in unserer Praxis
Das COVID-19-Schutzgesetz wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Dieses zustimmungspflichtige Gesetz ist notwendig, weil die bisherigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz für Schutzmaßnahmen bis zum 23. September 2022 befristet sind. Da das COVID-19-Schutzgesetz erst zum 01. Oktober 2022 in Kraft tritt, werden diese Regelungen bis zum 30. September 2022 verlängert.
Neue Regelung
Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt: Für den Bereich Physiotherapie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung. Praxen der sogenannten sonstigen humanmedizinischen Heilberufe dürfen nur noch von Patienten und Besuchern betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.