Weiterhin gilt 2G-Plus
Sport in Innenräumen und der Besuch der Wasserkurse darf weiterhin nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Der negative Testnachweis darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausnahmen von der Testpflicht ab 16.01.2022
1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster–Impfung“),
2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
3. Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt
4. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR–Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt
Bei Zutritt in unsere Einrichtung sind Immunisierung- und Testnachweis, sowie ein amtliches Ausweispapier im Original mitzuführen. Wenn Sie dieses nicht vorlegen können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie von der Teilnahme auszuschließen.
Grundlage für diese Regelungen:
Coronaschutzverordnung NRW (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / Coronaschutzverordnung –CoronaSchVO) vom 11. Januar 2022, in der ab 20. Januar gültigen Fassung § 4 Abs. 3, Zugangsbeschränkung, Testpflicht.